Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Bürgerservice & Infos

Es brennt! Was ist zu tun? 

1. Alarmieren 
2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen) 
3. Löschen 

Alarmieren: 

Die Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einem Notruf immer bekannt:

Wer spricht? (Name des Anrufers)
Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)
Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Adresse, Anfahrt)
Wie Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
- eingeschlossene Personen 
- Krankenhaus Pflegeheim 
- Schule 
- Hochhaus

Sprechen Sie langsam und deutlich!

Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts!

Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

Quelle und weitere Informationen: Zivilschutzverband/Sicherheitsinformationszentrum

Verhalten im Brandfall - Erste Löschhilfe


Bei vielen Bränden kann durch eine richtige erste Löschhilfe die rasche Brandausbreitung bis zum eintreffen der Feuerwehr eingedämmt werden. Um richtig handeln zu können sind Grundkenntnisse über Feuerlöschgerät notwendig.

Die Erste Löschhilfe kann mit folgenden Kleinlöschgeräten durchgeführt werden: 

Feuerlöschdecke:
Hergestellt aus flammhemmend imprägnierter Wolle oder aus Glasfasergewebe, ältere Ausführungen noch aus Asbestgewebe. 

Feuerlöscheimer:
Seit Jahrhunderten verwendetes Löschgerät, früher aus Leder, heute als "Falteimer" aus Segeltuch oder verzinkter Stahleimer. 

Tragbare Feuerlöscher:
Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art des Löschmittels unterscheidet man verschiedene Typen.

  • Wasserlöscher (Brandklasse A) : Als Löschmittel wird Wasser verwendet. Fallweise ist dem Wasser ein Frostschutz oder Netzmittel zugesetzt. Als Treibmittel wird Kohlensäure verwendet. Er bewirkt die Kühlung des brennbaren Stoffes und ist geeignet für die Bekämpfung von festen, unter Glut- und Flammenbildung brennenden Stoffen, wie Holz, Papier, Stroh u. dgl. (ausgenommen Metall). Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.
  • Schaumlöscher (Brandklasse A, B) : Sie dienen hauptsächlich zur Bekämpfung von Bränden flüssiger Stoffe, wie Benzin, Petroleum, Öle, Fette, Lacke und fester Stoffe (flamm- und glutbildend). Füllung: wässrige Schaummittellösung. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.
  • Pulverlöscher: Bei den Pulverlöschern unterscheidet man nach Art des Löschpulvers Löscher mit Glutbrandpulver oder Flammbrandpulver. Als Treibmittel wird meist Kohlendioxid verwendet. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 1, 2, 3, 4, 6, 9 und 12 Kilogramm.
    • Glutbrandpulverlöscher (Brandklasse A, B, C) : Glutbrandpulver ist grundsätzlich zum Löschen von Glut- und Flammbränden geeignet. Es ist bei Glutbränden allerdings immer das Nachlöschen mit Wasser erforderlich. 
    • Flammbrandpulverlöscher (Brandklasse B, C) : Flammbrandpulver kann nur zur Bekämpfung von Bränden in der Flammbrandphase verwendet werden. Verbleibende Glutbrände sind mit Wasser nachzulöschen.
  • Kohlendioxidlöscher (Brandklasse B, C) : Kohlendioxidlöscher (CO2-Löscher) eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden an elektrischen Anlagen (z.B. Verteiler, Relaisstationen, Schaltwarten, etc), PC-Anlagen, Großküchen und hochwertigen Maschinen. Auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände können diese Geräte eingesetzt werden. Schäden durch Löschmittelrückstände sind ausgeschlossen, da Kohlensäure rückstandslos verdunstet. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2 und 5 Kilogramm.

Quelle und weitere Informationen: Zivilschutzverband/Sicherheitsinformationszentrum

Grillen

In den Sommermonaten erfreut sich das Grillen im Garten bei den Österreichern immer grösserer Beliebtheit. Der Grillspass endet aber auch nicht selten im Spital, denn Leichtsinn und Ungeduld sind dann meistens der auslösende Faktor. Nachdem die Grillbeilagen schon vorbereitet und angerichtet sind und das kühle Bier schon bereit steht, will die richtige Glut oft nicht kommen. Unüberlegterweise greifen dann manche zu Spiritus oder noch schlimmer zu Benzin und wollen damit den Grillvorgang beschleunigen.

Die dabei entstehenden Stichflammen können schwere Verbrennungen im Gesicht, am Oberkörper und an den Armen zur Folge haben. Darüber hinaus besteht natürlich Explosionsgefahr: Die Flüssigkeit verdampft durch die glosenden Kohlen zu einem hochexplosiven Dampf-Luft-Gemisch, das sich schnell ausbreitet, bevor es sich entzündet. Zum Grillen ist eben Geduld erforderlich, bis die Asche auf der Holzkohle die ideale Grilltemperatur hat.

Damit beim Grillen ja nichts passiert, hier gleich einige Sicherheitstipps:

  • Sicherer Standplatz: Den Griller immer standsicher aufstellen! - Darauf achten, dass der Griller eben und stabil steht. Den heissen Grill nie bewegen oder versetzen!
  • Grill nie unbeaufsichtigt lassen: Oberste Regel ist, dass der Grill nie aus den Augen gelassen werden darf.
  • Genügend Abstand: Zu den brennbaren Gegenständen (z. B. Gartenmöbel mit Polsterbezügen) muss immer genügend Abstand eingehalten werden. Achtung: Funkenflug gefährdet die Augen!
  • Keine brennbaren Flüssigkeiten: Grillanzünder (z. B. Zündwürfel, Trockenspiritus, Grillpaste) verwenden!
  • Handschuhe: Heisse Gegenstände sollen ausschliesslich mit Handschuhen angegriffen werden!
  • Grillbesteck: Beim Grillen sollte unbedingt langstieliges Grillbesteck mit Holz- oder Kunststoffgriffen verwendet werden, damit die Verbrennungsgefahr gemindert wird. Falls es doch zu kleinen Brandwunden kommen sollte, diese unter fliessendes kaltes Wasser halten und steril abdecken!
  • Nach dem Grillen: Restglut mit Wasser löschen und in nicht brennbare geschlossene Behälter (keine Kartons oder Kunststoffbehälter!) geben!
  • Restglut: Weiter verwendbare Restkohle im Griller belassen. Die Luftzufuhr durch Abdecken mit Deckel oder Metallverschluss unterbinden!

Quelle und weitere Informationen: Zivilschutzverband/Sichereheitsinformationszentrum

Schutz vor Gärgasunfällen

Derzeit lauert in den Weinkellern wieder die Unfallgefahr durch Gärgas. Obwohl immer wieder zur Vorsicht geraten wird, kommt es alljährlich in der Zeit der Weinlese zu gefährlichen Situationen. Auf die Kerzenprobe sollte man sich besser nicht verlassen, denn bereits 8-10% Kohlendioxid in der Atemluft führen zu Bewusstlosigkeit und Tod durch Ersticken, eine Kerze erlischt erst bei ca. 14% CO2-Gehalt in der Luft.
 
Die Tipps des Zivilschutzverbandes:

  • Einen Schutz bietet eine leistungsfähige Absauganlage. Wichtig ist, dass diese Anlage außerhalb des Weinkellers in Funktion gesetzt werden kann und sowohl auf die Raumgröße als auch die Gärstoffmenge abgestimmt ist.                           
  • Die direkte Abführung der Gärgase aus den Fässern ist ebenfalls ein probates Mittel. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Schläuche und Anschlüsse an die Fässer dicht sind.
  • Was ist zu tun, wenn sich ein Unfall bereits ereignet hat?   

Falls es ein Absauggebläse gibt, dieses sofort einschalten.

  • Feuerwehr und Rettung alarmieren.
  • Rettungsversuche sollten nur unter persönlicher Absicherung und mit einem geeigneten Atemgerät erfolgen. Gewöhnlicher Atemschutz oder Gasmasken bieten keinen Schutz!

Quelle und weitere Informationen: Burgenländischer Zivilschutzverband

Verhalten bei Sturm

Bei Sturm und Orkan mit anhaltend hohen Windgeschwindigkeiten sind vor allem der Winddruck sowie die darauf noch aufsetzenden höheren Böen problematisch.

Achtung: Personen werden bei Stürmen meist durch Bäume, herabfallende oder herumfliegende Trümmer und Gegenstände

Aktuelle Wetterwarungen finden Sie auf der  Homepage der österreichischen Unwetterzentrale (UWZ)

Vorbeugende Schutzmaßnahmen:

  • Stabile Dachkonstruktion und feste Verankerung im Mauerwerk mit Hilfe von Mauerankern, Schrauben und Metallbändern.
  • Abspannen von Masten, Antennen und Schornsteinen zur Verhinderung von langperiodischen Schwingungen und periodische Überprüfung derartiger Einrichtungen.
  • Zusätzlich sollten in Warnsituationen Gerüste, Werbetafeln, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten und –planen fest verankert werden
  • Schutz vor entwurzelten Bäumen in Hausnähe durch entsprechenden Abstand oder Zurückschneiden gebäudenaher Bäume auf höchstens Firsthöhe. 
  • Vorbeugend sollten Sie in regelmäßigen Abständen Dächer und Schornsteine auf lose Dachziegel oder Bleche u.ä. überprüfen. 
  • Vorratshaltung von Ersatzdachplatten und Folien zur temporären Vermeidung von Nässeschäden im Schadensfall. 
  • Abdecken von Glasflächen im privaten Bereich (Rollläden) und im Gewerbe, zum Beispiel bei Gewächshäusern (hagelsichere Glastypen). 
  • Umrüstung auf hagelsichere Dächer durch Betondachpfannen, verstärkte Bleche oder Spezialfolien mit Kiesschüttung und Seitenabdeckung. 
  • Nicht befestigte Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses im Garten befinden, in Sicherheit bringen (z.B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Werkzeuge, Gartenmöbel, usw.)!

Verhaltensregeln und Tipps bei schweren Stürmen

 

  • An Gebäuden sollten alle losen Gegenstände beseitigt oder befestigt werden. Dies betrifft insbesondere Gartenmöbel und Pflanzen.
  • Meiden Sie Waldgebiete und Alleen!
  • Fenster und Türen schließen (auch nicht kippen)! Wenn vorhanden, Rollläden oder Fensterläden schließen!
  • Verlassen Sie bei Sturm die schützenden Wohnräume nicht – Gefahr durch herabstürzende Trümmer, Bäume oder elektrische Leitungen!
  • Wenn Ihr Haus von hohen Bäumen umgeben ist, halten Sie sich nicht im Dachgeschoß auf! Meiden Sie auch Fensterflächen, die zu Bruch gehen könnten!
  • Fahrzeuge sollten nicht in der Nähe von morschen Bäumen, Baustellen oder älteren Gebäuden abgestellt werden.
  • Keller sollten vor eindringendem Wasser geschützt werden. Gullys und Regenrinnen sollten von Laub befreit werden, so dass das Wasser abfließen kann.
  • In Stadtgebieten nicht in Überschwemmungsgebieten waten. Gullydeckel könnten von der Flut weggeschwemmt sein, man könnte in die Siele fallen.
  • Autofahrer sollten langsam fahren.
  • Die Türen des Fahrzeugs sollten vorsichtig geöffnet werden, damit der Wind sie nicht aufreißen kann.
  • Zu Lkw und Bussen sollte man Abstand halten, da sie von Böen zur Seite gedrückt werden können. Wer große Fahrzeuge überholt, sollte beachten, dass nach dem Windschatten plötzliche und heftige Böen drohen. Auf Dachaufbauten oder Fahrten mit Anhängern sollte verzichtet werden.
  • Wenn Sie sich im Freien aufhalten müssen, meiden Sie die Nähe von Gebäuden, Gerüsten, hohen Bäumen und Strommasten!
  • Überprüfen Sie vor dem Sturm ihre Taschenlampen bzw. Notstromversorgung – Gefahr von Stromausfällen
  • Beginnen Sie allfällige Aufräumarbeiten erst nach Ende des Sturmes. Achten Sie dabei auf ausreichenden Abstand zu möglicherweise einsturzgefährdeten Bauten sowie zu abgerissenen Stromleitungen!
  • Denken Sie auch an Menschen in Ihrer Umgebung, die hilfsbedürftig sind. Sie benötigen Ihre Unterstützung.

Quelle und weitere Informationen: Zivilschutzverband/Sicherheitsinformationszentrale

Informationen zu aktuellen Erdbeben finden Sie auf der Homepage der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG).

Maßnahmen vor einem Erdbeben

  • Die Baunorm ÖNORM B 4015 beachten. Das Haus gut instand halten, vor allem stets für einen guten Bauzustand von Schornsteinen, Balustraden, Dachrinnen und dergleichen sorgen.
  • In der Wohnung schwere Möbel in der Wand gut verankern. Warmwasserspeicher gut befestigen. Über den Betten keine schweren Bilder oder Regale aufhängen.
  • Sichere Plätze in der Wohnung festlegen. Im allgemeinen sind diese Plätze in der Nähe von tragenden Wänden im Innern des Gebäudes, unter Türstöcken, allenfalls auch unter einem stabilen Tisch (Schutz vor herabfallenden Deckenteilen).
  • Taschenlampe, batteriebetriebenes Radiogerät, die wichtigsten Dokumente, lebensnotwendige Medikamente und Erste-Hilfe-Utensilien an sicherer Stelle verwahren.
  • Mit der Umgebung vertraut machen. Die Lage des Hauptschalters für den elektrischen Strom und der Absperrventile für Gas und Wasser einprägen. Auch die Nachbarn darüber informieren.

Schutz während eines Erdbebens

  • Im Haus weilende Personen sollen die schon früher ausgewählten Plätze aufsuchen und das Ende des Erdbebens abwarten. Die Nähe von Fenstern meiden. Nicht ins Freie laufen.
  • Im Freien befindliche Personen sollen dort bleiben und einen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und elektrischen Freileitungen einhalten, um nicht durch herabfallende Bauteile, wie Dachziegel, Schornsteine, Balustraden oder Leitungen gefährdet zu werden. Unter Sicherheitsabstand ist normalerweise die halbe Gebäudehöhe zu verstehen. In engen Straßen, wie sie z.B. in Stadtzentren vorkommen, am besten den nächsten Hauseingang oder die nächste Hauseinfahrt aufsuchen.

Schutz und Hilfe nach einem starken Erdbeben

  • Offene Feuer (Kamin, Kerzen etc.) löschen, den elektrischen Strom mit dem Hauptschalter ausschalten und die Haupthähne von Gas und Wasser schließen. Verletzte versorgen. Bauschäden überprüfen. Bei Einsturzgefahr mit Notgepäck das Haus umgehend verlassen.
  • Draußen Sicherheitsabstand zu Gebäuden einhalten, weil Nachbeben weitere Schäden verursachen können und Gebäudeteile herabstürzen können.
  • Radio einschalten und Instruktionen über das weitere Verhalten abwarten. Falls nötig, anderen Hilfe leisten.
  • Häuser und Wohnungen erst wieder betreten, wenn diese von Fachleuten als sicher bezeichnet wurden. Im Falle von Schornsteinschäden den Kamin vor dem Einheizen durch einen Rauchfangkehrer überprüfen lassen.
  • Privatfahrten mit Kraftfahrzeugen und unnötige Telefonate unterlassen, damit die Hilfsdienste nicht behindert werden.

 

Quelle und weitere Informationen: Zivilschutzverband/Sicherheitsinformationszentrum